Sicherheitsfonds
Seit dem Jahr 2000 werden bei allen dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtungen Beiträge für den Sicherheitsfonds erhoben. Die Beitragssätze für das Jahr 2012 sind wie folgt festgesetzt worden:
- 0.07% der pro rata koordinierten Löhne nach BVG für die Zuschüsse infolge ungünstiger Altersstruktur
- 0.01% der reglementarischen Austrittsleistungen und des mit 10 multiplizierten Betrages der Renten aus der Betriebsrechnung. Dieser Beitrag zur Finanzierung der Leistungen bei Insolvenz ist auch von nicht-registrierten Vorsorgeeinrichtungen geschuldet, die dem Freizügigkeitsgesetz unterstellt sind
Die neuen Beiträge werden Ende Juni 2013 fällig.
