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Sicherheitsfonds

Seit dem Jahr 2000 werden bei allen dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtungen Beiträge für den Sicherheitsfonds erhoben. Die Beitragssätze für das Jahr 2012 sind wie folgt festgesetzt worden:

  • 0.07% der pro rata koordinierten Löhne nach BVG für die Zuschüsse infolge ungünstiger Altersstruktur

  • 0.01% der reglementarischen Austrittsleistungen und des mit 10 multiplizierten Betrages der Renten aus der Betriebsrechnung. Dieser Beitrag zur Finanzierung der Leistungen bei Insolvenz ist auch von nicht-registrierten Vorsorgeeinrichtungen geschuldet, die dem Freizügigkeitsgesetz unterstellt sind

Die neuen Beiträge werden Ende Juni 2013 fällig.

+41 (0)58 280 1000 | Schaden: +41 (0)58 280 3000
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